Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausbürgern
aus|bür|gern [für französisch expatrier]:jemandem [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen:
sie wurde unter Honecker ausgebürgert;
Er war sich … der »unzerreißbaren Bande« wohl bewusst, die ihn mit dem Land verknüpften, das ihn ausgebürgert hatte (Reich-Ranicki, Th. Mann 91);
war New York … das wichtigste Zentrum der ausgebürgerten deutschen »intelligentsia« (K. Mann, Wendepunkt 339).
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