Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausbringen
aus|brin|gen :1. a) (mit erhobenem Glas einen Trinkspruch o. Ä.) sprechen, darbringen:
einen Trinkspruch, Toast, ein Hoch auf jemanden, etwas ausbringen;
Während der Redner noch ein »Siegheil« auf den Führer ausbringt, … (Fallada, Jeder 39);
b) (gehoben selten) auf etwas trinken:
jemandes Gesundheit ausbringen;
er brachte das Wohl, die Gesundheit des Paares aus.
2. (Seemannssprache) (vom Schiff) ins Wasser bringen, zu Wasser lassen, nach außenbords bringen:
die Netze, den Anker ausbringen;
Der Kommandant ließ das Schlauchboot ausbringen (Ott, Haie 237).
3. (umgangssprachlich) (nur mit Mühe) ausziehen können:
ich bringe die Schuhe nicht aus.
4. (Druckwesen) beim Schriftsatz durch nachträgliches Vergrößern der Wortzwischenräume die Anzahl der gesetzten Zeilen erhöhen:
eine Zeile ausbringen.
5. a) (veraltet, Jägersprache) (von Federwild) ↑ "ausbrüten":
die Ente hat fünf Küken ausgebracht;
die Eier werden ausgebracht;
b) (landschaftlich) (von Geflügel) ↑ "ausbrüten" (1 b).
6. (Fachsprache) (auf Straßen, Äcker o. Ä.) verteilen:
Streusalz, flüssigen Stickstoff, die Saat ausbringen;
So wird z. B. beim Auftreten des Kartoffelkäfers nicht sofort das entsprechende Insektizid ausgebracht (Freie Presse 13. 10. 89, 4);
Ein Flugzeug vom Typ AN-2, mit dem Dünger ausgebracht worden war (NNN 8. 7. 85, 2).
7. (veraltet) ausplaudern, unter die Leute bringen:
ein Geheimnis, ein Gerücht ausbringen.
8. a) (Bergbau) fördern:
in dieser Grube wird Eisenerz ausgebracht;
b) (Hüttenwesen) (aus Erzen) durch Aufbereitung gewinnen:
aus diesen Erzen wird Zink, Uran ausgebracht.
9. (Amtssprache) ↑ "ausweisen" (6 b):
Planstellen ausbringen.
10. (Rechtssprache) veranlassen:
Wird eine Vorpfändung ausgebracht, um den Schuldner zur schnelleren Leistung zu veranlassen, so sind die Kosten hieraus nicht als notwendig für die Zwangsvollstreckung erstattungspflichtig (MDR 4, 1995, 423).
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