Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausborgen
aus|bor|gen (österreichisch, sonst landschaftlich):a) sich ↑ "ausleihen" (1):
ich habe [mir] ein Buch [bei, von ihr] ausgeborgt;
Wer den Radwanderweg benützen will, kann sich problemlos und äußerst preiswert auf dem Tullner Hauptbahnhof Räder ausborgen (Kronen-Zeitung 22. 11. 83, 44);
b) ↑ "leihen" (1):
die Nachbarin hat mir ihre Leiter ausgeborgt;
er wollte sein neues Handy nicht an einen Fremden ausborgen.
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