Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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aufrufen
auf|ru|fen:1. jemanden aus einer Menge heraus [beim Namen] rufen, um ihn zu etwas zu veranlassen:
einen Schüler, einen Patienten, jemandes Namen, Nummer aufrufen;
ist unser Flug schon aufgerufen worden? (Flugwesen; ist bekannt gegeben worden, dass wir uns ins Flugzeug begeben sollen?)
2. a) öffentlich zu einem bestimmten Handeln oder Verhalten auffordern:
die Bevölkerung zu Spenden, zum Widerstand aufrufen;
Das Opernhaus ist aufgerufen, sein Problem auch ein wenig selber zu lösen (NZZ 19. 12. 86, 35);
b) (gehoben) etwas in jemandem wachrufen:
jemandes Rechtsempfinden, Hilfsbereitschaft aufrufen.
3. (Rechtssprache) öffentlich auffordern, sich zu melden:
einen Zeugen, Erben aufrufen.
4. (EDV) abrufen, in Gang setzen:
ein Programm aufrufen.
5. (Bankwesen) für ungültig erklären und einziehen:
Banknoten aufrufen.
auf|ru|fen
einen Schüler, einen Patienten, jemandes Namen, Nummer aufrufen;
ist unser Flug schon aufgerufen worden? (Flugwesen; ist bekannt gegeben worden, dass wir uns ins Flugzeug begeben sollen?)
2. a) öffentlich zu einem bestimmten Handeln oder Verhalten auffordern:
die Bevölkerung zu Spenden, zum Widerstand aufrufen;
Das Opernhaus ist aufgerufen, sein Problem auch ein wenig selber zu lösen (NZZ 19. 12. 86, 35);
b) (gehoben) etwas in jemandem wachrufen:
jemandes Rechtsempfinden, Hilfsbereitschaft aufrufen.
3. (Rechtssprache) öffentlich auffordern, sich zu melden:
einen Zeugen, Erben aufrufen.
4. (EDV) abrufen, in Gang setzen:
ein Programm aufrufen.
5. (Bankwesen) für ungültig erklären und einziehen:
Banknoten aufrufen.