Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Auflassung
Auf|las|sung, die; -, -en :1. a) (landschaftlich, besonders süddeutsch, österreichisch) Schließung, Aufgabe:
Für Österreichs Wirtschaft bringt das Nachteile, die über die Auflassung von 400 Arbeitsplätzen hinausgehen (profil 17, 1979, 42);
b) (Bergbau) Stilllegung.
2. (Rechtssprache) Übereignung eines Grundstücks beim Grundbuchamt oder vor einem Notar in Anwesenheit von Veräußerer und Erwerber.
3.die Auflassung geben (landschaftlich scherzhaft; als Gastgeber eine Festlichkeit eröffnen: der Jubilar hob sein Glas und gab die Auflassung; Die Suppenlöffel klirrten im Teller, der Hauptgang wurde erst angerührt, wenn der Obermeister die Auflassung gab [H. Weber, Einzug 123]).
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