Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Auflage
Auf|la|ge, die; -, -n [mittelhochdeutsch ūflāge = Befehl, Gebot]:1. a) (Verlagswesen) Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare (Abk.: Aufl.):
die erste Auflage dieses Werkes erschien 1923;
sechste, neu bearbeitete und erweiterte Auflage;
Vorwort zur dritten Auflage;
Diese Bücher … erreichten hohe Auflagen und wurden in viele Sprachen übersetzt (Musil, Mann 191);
Ü Vierte Auflage des Bergrennens (Dolomiten 1. 10. 83, 17);
Knuth gewann gestern in Warschau bei der sechsten Auflage des Feliks-Stamm-Boxgedenkturniers sein drittes Turnier in diesem Jahr (NNN 14. 11. 83, 4);
Als Veranstaltung der städtischen Kulturszene soll der Theatermai in seiner vierten Auflage nun … (NZZ 27. 1. 83, 27);
b) (Wirtschaft) Fertigungsmenge, Anzahl der Serie in einem bestimmten Zeitraum:
Die Auflage des VW ist immer noch im Steigen begriffen (auto 6, 1965, 33).
2. a) (Amtssprache) mit etwas verbundene, auferlegte Verpflichtung:
die Strafaussetzung wird mit Auflagen verbunden;
sie übermachte ihr ganzes Vermögen der Kirche mit der Auflage, es für Missionszwecke zu verwenden;
jemandem etwas zur Auflage machen;
Zwar verkauft London die Subvention als Modernisierungshilfe, die mit der Auflage verbunden sei, die Produktivität zu steigern (Handelsblatt 27. 4. 99, 7);
Er durfte mit seinem Team ohne irgendwelche Auflagen in der Nervenklinik filmen (Hörzu 42, 1972, 85);
b) (DDR Wirtschaft) Kurzform von ↑ "Planauflage".
3. a) etwas, was man auf etwas legt:
die Matratze hat eine Auflage aus Schaumgummi;
b) aufgelegte [Metall]schicht; Überzug:
die Bestecke haben eine Auflage aus Silber.
4. Unterlage, Stütze, auf der etwas aufliegt oder auf die etwas aufgelegt werden kann:
ohne Auflage schießen.
5. (Holzverarbeitung) die bei Doppelschnitt (von Rundholz o. Ä.) im ersten Arbeitsgang am Sägegatter erzeugte Fläche.
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