Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
aufkündigen
auf|kün|di|gen :a) (eine [vertragliche] Verpflichtung) durch Kündigung für beendet, für aufgehoben erklären:
das Miet-, das Arbeitsverhältnis aufkündigen;
jemandem den Dienst aufkündigen;
Auch ein Kind war schon unterwegs, was den Hausbesitzer aber nicht hinderte, ihm das Zimmer aufzukündigen (Kühn, Zeit 229);
Die Frage ist nicht diejenige, warum wir in der Regierung bleiben sollen, sondern, warum wir sie aufkündigen sollen (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 10/12);
b) (gehoben) (eine Beziehung o. Ä.) für beendet erklären:
sie hat ihm die Freundschaft aufgekündigt;
den Gehorsam aufkündigen;
Der Kosovo-Konflikt ist zum Krieg eskaliert, weil Serben die friedliche Koexistenz mit Albanern aufgekündigt haben (FR 27. 3. 99, 20);
Nachdem der Gewerkschaftsbund der SP die Partnerschaft aufgekündigt hatte, … (Basler Zeitung 2. 10. 85, 10).
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