Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Aufgeld
Auf|geld, das; -[e]s, -er:1. (Bankwesen, Börsenwesen) ↑ "Agio".
2. a) zusätzlicher Betrag:
eine geziemend private Tracht des Kutschers … hatte ich gegen ein leichtes Aufgeld zur Bedingung gemacht (Th. Mann, Krull 404);
Für DFB-Präsident Egidius Braun kann es unabhängig davon, was im Vertrag stehe, »nur ein Ergebnis geben: Alle Fans müssen alle Spiele unserer Nationalelf im Fernsehen ohne Aufgeld sehen können« (SZ 3. 12. 97, 1);
b) zusätzlicher Betrag, den derjenige zahlen muss, der ein Kunstwerk ersteigert, und der den ↑ "Gewinn" (1) des Auktionators darstellt (besonders bei Auktionen):
Im überfüllten Saal erwarb ein französischer Bieter das Gemälde für 6, 2 Mill. Franc (inklusive Aufgeld 6, 8 Mill. Franc) (Handelsblatt 1. 4. 99, G 03).
3. (landschaftlich veraltend) Anzahlung bei Abschluss eines Kaufes:
der Bauer zahlte für die Stute das vereinbarte Aufgeld.
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