Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Aufgebot
Auf|ge|bot, das; -[e]s, -e [für mittelhochdeutsch ūfbōt, zu ↑ "aufbieten"]:1. eine (zur Erledigung einer Aufgabe) aufgebotene Anzahl:
ein starkes Aufgebot von Polizeikräften;
mit einem gewaltigen Aufgebot an Hubschraubern und Sanitätswagen;
(Sport:) Martin Schmitt und Co. haben Wort gehalten. Und das erste WM-Gold im Mannschafts-Skispringen für ein deutsches Aufgebot erkämpft (Tagesspiegel 24. 2. 99, 24);
Schäfer nahm aber unterdessen das Training wieder auf, im nächsten Spiel gegen Düsseldorf gehört er wieder zum Aufgebot (Kicker 6, 1982, 36).
2. (früher) öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Eheschließung eines Paares [durch Aushang im Standesamt]:
das standesamtliche Aufgebot bestellen.
3. (Rechtssprache) öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen, Rechten:
auf das Aufgebot der Erbberechtigten hin meldeten sich mehrere im Ausland lebende Personen.
4. (veraltend) Aufbietung:
auch das Aufgebot seiner ganzen Verstandeskraft half ihm nicht;
mit dem Aufgebot, unter dem Aufgebot (unter Aufbietung) ihrer letzten Kräfte.
5. (Militär)
a) (früher) Aufruf zum Waffendienst; Heranziehung zum Kriegsdienst:
das Aufgebot von Landwehren in den Befreiungskriegen;
Ü ihr seid das letzte Aufgebot (die letzte Reserve; Kirst, 08/15, 809);
b) (schweizerisch) Befehl, zur Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht einzurücken.
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