Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Asylanspruch
Asyl|an|spruch, der:Anspruch auf ↑ "Asyl" (2):
Den Vorschriften … lässt sich entnehmen, dass ausländerrechtliche Aufenthaltsrechte in Form der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung den Asylanspruch nicht verdrängen oder aufheben, sodass er auch von demjenigen geltend gemacht werden kann, der bereits im Besitz eines durch Verwaltungsakt oder unmittelbar durch das Ausländergesetz begründeten Aufenthaltsrecht ist (MDR 8, 1987, 633).
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