Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Armutszeugnis
Ạr|muts|zeug|nis, das [für lateinisch testimonium paupertatis] (Rechtssprache früher):behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht:
ein Armutszeugnis für jemanden, etwas sein (der Nachweis für jemandes Unvermögen, Unfähigkeit sein: Es wäre ja ein Armutszeugnis, wenn wir das nicht hinkriegten [Kempowski, Tadellöser 204]);
jemandem, sich, einer Sache mit etwas ein Armutszeugnis ausstellen (jemanden, sich, etwas als unfähig in Bezug auf etwas hinstellen; sein Unvermögen offenbaren).
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