Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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appellieren
ap|pel|lie|ren:1. [mittelhochdeutsch appellieren < lateinisch appellare = (um Hilfe) ansprechen] (bildungssprachlich)
a) sich nachdrücklich mit einer Mahnung, einer Aufforderung an jemanden wenden; jemanden zu etwas aufrufen:
an das Volk, an die Belegschaft appellieren;
appellierte die Polizei … an die Bevölkerung … mitzufahnden (Prodöhl, Tod 66);
b) mit Nachdruck etwas Bestimmtes in jemandem ansprechen, es wachzurufen, herauszufordern suchen:
an jemandes Ehrgefühl, Humor, Einsicht appellieren;
an das Gewissen appellieren;
Ich appelliere an ihre mütterlichen Gefühle (H. Gerlach, Demission 185).
2. (Rechtssprache veraltet, noch schweizerisch) Berufung einlegen:
an ein höheres Gericht, gegen ein Urteil appellieren;
Die Verteidigung hat gegen diese … Strafen appelliert (NZZ 29. 4. 83, 1).
ap|pel|lie|ren
a) sich nachdrücklich mit einer Mahnung, einer Aufforderung an jemanden wenden; jemanden zu etwas aufrufen:
an das Volk, an die Belegschaft appellieren;
appellierte die Polizei … an die Bevölkerung … mitzufahnden (Prodöhl, Tod 66);
b) mit Nachdruck etwas Bestimmtes in jemandem ansprechen, es wachzurufen, herauszufordern suchen:
an jemandes Ehrgefühl, Humor, Einsicht appellieren;
an das Gewissen appellieren;
Ich appelliere an ihre mütterlichen Gefühle (H. Gerlach, Demission 185).
2. (Rechtssprache veraltet, noch schweizerisch) Berufung einlegen:
an ein höheres Gericht, gegen ein Urteil appellieren;
Die Verteidigung hat gegen diese … Strafen appelliert (NZZ 29. 4. 83, 1).