Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ạn|zei|gen :1. Strafanzeige erstatten:
einen Dieb, einen Diebstahl [bei der Polizei] anzeigen;
den rücksichtslosen Autofahrer anzeigen.
2. a) durch eine Anzeige bekannt geben:
die Geburt eines Kindes anzeigen;
der Verlag hat die neuen Bücher angezeigt;
b) wissen lassen, mitteilen, ankündigen:
der Trainer zeigte der Mannschaft die restliche Spielzeit an;
sie hat uns ihren Besuch angezeigt (gehoben; sich zu einem Besuch angemeldet).
3. a) den Stand von etwas angeben, zeigen:
das Barometer hatte schönes Wetter angezeigt;
der Zähler zeigt den Stromverbrauch an;
Auf der anderen Seite des Platzes zeigte die Uhr vor dem Optikergeschäft wenige Minuten nach acht an (Grass, Hundejahre 264);
außerdem haben wir Neumond, wie meine Armbanduhr und der Himmel richtig anzeigen (Grzimek, Serengeti 156);
b) erkennen lassen:
Das heutige Ereignis zeigte geheime Kräfte an, die er in seiner eitlen Überheblichkeit niemals hatte ernst nehmen wollen (Apitz, Wölfe 294);
c) (EDV) mithilfe eines Bildschirms, eines Displays sichtbar machen:
die Daten werden am/auf dem Bildschirm angezeigt.
4. sich ankündigen:
Nicht vergebens zeigt sich's mir in Träumen an und ängstlichen Gesichten (Schiller, Jungfrau, Prolog 2).
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