Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Anweisung
Ạn|wei|sung, die; -, -en:1. das ↑ {{link}}Anweisen{{/link}} (1).
2. Anordnung, Befehl:
eine Anweisung befolgen;
wir haben strikte Anweisung weiterzuarbeiten;
auf ausdrückliche Anweisung des Ministeriums, der Vorstände, von Herrn Meyer;
eine Anweisung von oben (von einer übergeordneten Stelle);
wir dürften auf keinen Fall trecken ohne die ausdrückliche Anweisung durch die Kreisleitung (Normann, Tagebuch 10).
3. [gedruckte] Anleitung:
eine Anweisung ist dem Gerät beigefügt.
4. a) Überweisung:
um Anweisung des Geldes auf ein Konto bitten;
b) Anordnung zur Auszahlung:
die Anweisung des Gehalts erfolgt demnächst;
c) (Bankwesen) Bankanweisung o. Ä., die zur Überweisung oder Auszahlung eines Betrages ermächtigt (Abk.: Anw.):
eine Anweisung auf/über einen Betrag ausstellen, ausschreiben;
Hier haben Sie eine Anweisung auf die Kasse. Lassen Sie sich das Geld geben (Fallada, Blechnapf 180).
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