Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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anweisen
ạn|wei|sen:1. zuweisen, zuteilen:
jemandem ein Quartier, ein Zimmer, einen Stuhl, im Restaurant einen Tisch anweisen;
man wies mir eine Arbeit an;
Der Kellner wies mir auf Englisch einen Platz an (Koeppen, Rußland 80).
2. beauftragen, jemandem etwas befehlen:
ich habe ihn angewiesen, die Sache sofort zu erledigen;
sie ist angewiesen, uns sofort zu verständigen;
Eine Frau, wohl sie seine, erschien, … und er wies sie herrisch an, für das Frühstück zu sorgen (Heym, Schwarzenberg 154).
3. anleiten:
den Lehrling [bei der Arbeit] anweisen.
4. a) die Auszahlung veranlassen:
das Gehalt, ein Honorar anweisen;
b) durch die Post überweisen:
ich habe [ihr] den Betrag nach Melbourne angewiesen.
ạn|wei|sen
jemandem ein Quartier, ein Zimmer, einen Stuhl, im Restaurant einen Tisch anweisen;
man wies mir eine Arbeit an;
Der Kellner wies mir auf Englisch einen Platz an (Koeppen, Rußland 80).
2. beauftragen, jemandem etwas befehlen:
ich habe ihn angewiesen, die Sache sofort zu erledigen;
sie ist angewiesen, uns sofort zu verständigen;
Eine Frau, wohl sie seine, erschien, … und er wies sie herrisch an, für das Frühstück zu sorgen (Heym, Schwarzenberg 154).
3. anleiten:
den Lehrling [bei der Arbeit] anweisen.
4. a) die Auszahlung veranlassen:
das Gehalt, ein Honorar anweisen;
b) durch die Post überweisen:
ich habe [ihr] den Betrag nach Melbourne angewiesen.