Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ạn|tra|gen :1. a) (gehoben) anbieten:
man trug ihr den Vorsitz an;
er hat mir das Du angetragen;
sie hat mir ihre Freundschaft angetragen;
ich habe mich ihr als Begleiter angetragen;
wie wenn ein Mann einer Frau Geld für ihre Liebe anträgt (Musil, Mann 327);
der Brief ist abgeschickt … Ich habe ihr die Ehe angetragen (Frisch, Montauk 146);
b) beantragen, einen Antrag (auf etwas) stellen:
eine Beschwerde, in welcher er … auf gesetzmäßige Bestrafung … und auf Ersatz des Schadens antrug (Kleist, Kohlhaas 17);
So trag' ich darauf an, dass die Vollstreckung des Richterspruchs ihm übertragen werde (Schiller, Maria Stuart IV, 6).
2. (Jägersprache) (auf Wild) einen Schuss abgeben:
Aus freier Hand über das offene Visier trug er ihm weidgerecht die Kugel mitten ins Leben an (Jagd 5, 1987, 134).
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