Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Anspruch
Ạn|spruch, der; -[e]s, Ansprüche:1. Forderung:
ein berechtigter Anspruch;
bescheidene Ansprüche;
Ansprüche an das Leben haben;
seine Ansprüche anmelden, befriedigen, durchsetzen;
er erhebt Anspruch auf (beansprucht) sein Erbteil;
sie erhob Anspruch darauf (verlangte), angemessen beteiligt zu werden;
er stellt Ansprüche, keine Ansprüche (er ist nicht bescheiden, ist bescheiden);
die Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden;
… sind … in Leverkusen die Ansprüche zu hoch geschraubt worden (Kicker 82, 1981, 20);
Mit dem großen Starangebot … wuchsen die Ansprüche (Kraushaar, Lippen 102);
Formuliert sind hier ästhetische Ansprüche (Reich-Ranicki, Th. Mann 98);
Er … war ein Wesen voll Romantik, Bosheit und persönlichen Ansprüchen (Musil, Mann 221);
08/15-Anlagen genügen … nicht mehr unseren gehobenen Ansprüchen (CCI 1, 1986, 21);
… konnte die IKK ̓ 97 … ihren Anspruch als internationale Leitmesse … einmal mehr eindrucksvoll unterstreichen (CCI 13, 1997, 1);
jemanden, etwas in Anspruch nehmen (1. jemanden beanspruchen, von etwas Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe gern in Anspruch. 2. erfordern, beanspruchen: der Beruf nimmt sie ganz in Anspruch; das nimmt alle meine Kräfte in Anspruch; Die … Ereignisse … nehmen … seine Zeit in Anspruch [Reich-Ranicki, Th. Mann 53]);
etwas für sich in Anspruch nehmen (etwas Bestimmtes von sich behaupten: Was Stifter für sich in Anspruch nahm, lässt sich auf Thomas Mann schwerlich übertragen [Reich-Ranicki, Th. Mann 72]).
2. Recht, Anrecht:
sein Anspruch ist erloschen;
[keinen] Anspruch auf Ruhegeld haben;
Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben;
Der Anspruch auf einen Arbeitsplatz ist also gleichbedeutend mit der Forderung auf einen hohen Lebensstandard (Gruhl, Planet 160).
3. Niveau, Qualität:
ein Werk mit hohem künstlerischem, wissenschaftlichem Anspruch.
4. gerichtliche Forderung:
er solle sich stellen, gegen Anspruch und Klage sein Recht zu wahren (Goethe, Reineke Fuchs 2, 264 f.)
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