Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
anschuldigen
ạn|schul|di|gen [zu ↑ "schuldig"] (gehoben):[öffentlich] bezichtigen, [vor Gericht] anklagen:
jemanden des Diebstahls/wegen eines Diebstahls anschuldigen;
Sie sind angeschuldigt, den Mord begangen zu haben;
Ü … ist ungeklärt, woher die … Darmentzündung rührt. Wahlweise werden Bakterien, Viren oder Pilze angeschuldigt (Spiegel 10, 1983, 232).
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