Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
anschreiben
ạn|schrei|ben :1. an eine für andere sichtbare Stelle schreiben:
Vokabeln [an die Tafel] anschreiben;
an den Hauswänden/an die Hauswände angeschriebene Parolen;
der Name steht dort angeschrieben.
2. (eine Geldsumme, die jemand schuldig bleibt) für die spätere Bezahlung notieren:
in der Kneipe immer anschreiben lassen;
die Frau des Dorfkrämers, die anschrieb, wenn Büdners Wochenlohn nicht reichte (Strittmatter, Wundertäter 19);
bei jemandem gut, schlecht angeschrieben sein (umgangssprachlich; bei jemandem in gutem/schlechtem Ansehen stehen [und dadurch leicht/schwer etwas erreichen können]: er ist beim Chef nicht gut angeschrieben; Ich war … gut angeschrieben bei meinen Vorgesetzten [Roth, Beichte 64]).
3. (Amtssprache, Papierdeutsch) sich schriftlich an jemanden wenden:
eine Behörde, Versicherung anschreiben;
vierzig Prozent der angeschriebenen Studenten bejahten die Frage;
Da … auch seine Frau den Mietvertrag unterzeichnet hat, hätte auch sie angeschrieben werden müssen (Hamburger Rundschau 23. 8. 84, 5).
4. (schweizerisch) mit einer Aufschrift versehen; beschriften:
Akten anschreiben.
5. schreibend gegen etwas angehen:
dass sie nicht recht behält, … dagegen wird auf über 500 Seiten angeschrieben (MM 24. 2. 86, 28);
neben diesem stillen Mann, der nicht zu schlafen wagte …, sondern emsig gegen die Verzweiflung anschrieb (Kuby, Sieg 23).
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