Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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anrufen
ạn|ru|fen:1. durch Rufen jemanden auf sich aufmerksam machen, jemandes Namen rufen:
der Wachposten rief ihn an;
Sie rufen euch an, sie rufen dreimal, dann schießen sie (Seghers, Transit 237);
Franke … wurde wach, als Rita ihn leise anrief (Loest, Pistole 149).
2. jemanden bitten, vermittelnd, helfend o. ä. einzugreifen:
jemanden als Zeugen, um Hilfe anrufen;
eine Schiedsstelle, das Verfassungsgericht anrufen;
Gott um Gnade anrufen;
sie haben die Gerichte angerufen (sind vor Gericht gegangen);
Warum wird die UN nicht angerufen? (Dönhoff, Ära 79);
Ich rufe meine Mutter zum Zeugen an, dass … (Andres, Liebesschaukel 157);
da hatte er … in höchster Not seinen Gott angerufen (Th. Mann, Joseph 219).
3. mit jemandem telefonisch Verbindung aufnehmen:
einen Bekannten, die Auskunft, die Polizei anrufen;
bei der Bank, in München anrufen;
jeden Tag anrufen;
er hat schon dreimal angerufen;
jemanden auf dem Handy anrufen;
du kannst mir heute Abend noch anrufen;
ich habe überall angerufen, bei der Polizei, auf der Arbeitsstelle, im Club (Koeppen, Rußland 127);
ich … rief irgendeine Nummer an (Koeppen, Rußland 178).
4. etwas rufend zu übertönen versuchen:
gegen den Lärm anrufen.
5. rufend verkünden, ↑ "ausrufen" (2 a):
der Nachtwächter rief die elfte Stunde an (Cl. Brentano, Kasperl 345);
Wie weit ist's in der Nacht? – Eben itzt ruft der Nachtwächter zwei an (Schiller, Räuber V, 1).
ạn|ru|fen
der Wachposten rief ihn an;
Sie rufen euch an, sie rufen dreimal, dann schießen sie (Seghers, Transit 237);
Franke … wurde wach, als Rita ihn leise anrief (Loest, Pistole 149).
2. jemanden bitten, vermittelnd, helfend o. ä. einzugreifen:
jemanden als Zeugen, um Hilfe anrufen;
eine Schiedsstelle, das Verfassungsgericht anrufen;
Gott um Gnade anrufen;
sie haben die Gerichte angerufen (sind vor Gericht gegangen);
Warum wird die UN nicht angerufen? (Dönhoff, Ära 79);
Ich rufe meine Mutter zum Zeugen an, dass … (Andres, Liebesschaukel 157);
da hatte er … in höchster Not seinen Gott angerufen (Th. Mann, Joseph 219).
3. mit jemandem telefonisch Verbindung aufnehmen:
einen Bekannten, die Auskunft, die Polizei anrufen;
bei der Bank, in München anrufen;
jeden Tag anrufen;
er hat schon dreimal angerufen;
jemanden auf dem Handy anrufen;
ich habe überall angerufen, bei der Polizei, auf der Arbeitsstelle, im Club (Koeppen, Rußland 127);
ich … rief irgendeine Nummer an (Koeppen, Rußland 178).
4. etwas rufend zu übertönen versuchen:
gegen den Lärm anrufen.
5. rufend verkünden, ↑ "ausrufen" (2 a):
der Nachtwächter rief die elfte Stunde an (Cl. Brentano, Kasperl 345);
Wie weit ist's in der Nacht? – Eben itzt ruft der Nachtwächter zwei an (Schiller, Räuber V, 1).