Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
annullieren
an|nul|lie|ren [spätlateinisch annullare, zu lateinisch nullus, 1"null"]:a) [amtlich] für ungültig, nichtig erklären:
ein Gerichtsurteil, einen Vertrag, die Ehe annullieren;
Hitler … sprach über den Friedensvertrag von Versailles, der annulliert werden müsse (Hilsenrath, Nazi 49);
Ü Hier wird … viel gelobt, doch zwischendurch gibt es Sätze …, die das soeben gespendete Lob unvermittelt annullieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 66);
b) (besonders süddeutsch, österreichisch, schweizerisch) absagen, stornieren:
einen Flug annullieren.
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