Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ạn|mel|den :1. ankündigen:
seinen Besuch telefonisch anmelden;
sich beim Direktor anmelden lassen;
Ü Nachwuchs, ein Baby hat sich angemeldet;
Wir mussten … heiraten, weil sich unser Sohn anmeldete (Hörzu 21, 1977, 147).
2. bei einer zuständigen Stelle (Behörde, Institution o. Ä.) eintragen lassen:
seinen Wohnsitz, das Radio anmelden;
ein Patent, etwas zum Patent anmelden;
ein Gewerbe anmelden;
Konkurs anmelden;
sich polizeilich anmelden.
3. die Teilnahme an etwas, den Eintritt in etwas, den Besuch bei jemandem vormerken lassen:
das Kind in der Schule, im Kindergarten anmelden;
sich beim Arzt, zu einem Kurs anmelden.
4. geltend machen, vorbringen:
seine Bedenken, Forderungen, Wünsche anmelden;
Zweifel wurden angemeldet an der Wirtschaftlichkeit des Atomstroms (NZZ 14. 3. 85, 25);
Sofort nach dem Tode des Kaisers hatte die Kurie ihre alten Ansprüche angemeldet (Benrath, Konstanze 160);
sie … haben … ein Recht auf Heimat angemeldet (Kant, Impressum 176).
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