Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
anklagen
ạn|kla|gen :1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen; gegen jemanden ↑ "Anklage" (1 a) wegen etwas erheben:
jemanden des Hochverrats, des Mordes an jemandem anklagen;
er wurde angeklagt und zum Tode verurteilt;
das Gericht hat ihn wegen Hochverrats angeklagt.
2. wegen etwas beschuldigen, für etwas verantwortlich machen:
er klagte sich als der eigentliche Schuldige/(seltener:) den eigentlichen Schuldigen an;
der Film klagt die sozialen Missstände an (zeigt sie in anklägerischer Weise);
ein anklagendes Buch;
Das ist mir ganz einerlei, ob dieser oder jener mich der Selbstgefälligkeit anklagt (Th. Mann, Krull 18).
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