Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
anheimfallen
an|heim|fal|len [zu der besonders in der frühneuhochdeutschen Kanzleisprache gebräuchlichen verdeutlichenden Form anheim für ↑ "heim" (was jemand in sein Heim nehmen kann, fällt in seinen Besitz, seine Verfügungsgewalt)] (gehoben):1. als Eigentum zufallen:
die Güter der Flüchtlinge fielen dem Staat anheim.
2. einer Sache zum Opfer fallen:
der Vergessenheit anheimfallen;
der Zerstörung, einem Betrug anheimfallen;
Weil er einfach zu viel erlebt hat, um noch einmal der romantischen Täuschung anheimfallen zu können, dass … (Schreiber, Krise 23).
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