Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
anhängig
ạn|hän|gig :a) (Rechtssprache) (von gerichtlichen o. ä. Verfahren) eingeleitet u. noch nicht abgeschlossen:
gegen die Verordnung sind beim Verfassungsgericht mehrere Klagen anhängig;
gegen sie ist ein Disziplinarverfahren anhängig;
Hintergrund der Entscheidung ist ein beim Obersten Gerichtshof der USA anhängiges Verfahren (taz 8. 1. 2000, 5);
man müsste 849 Prozesse anhängig machen, wenn man nach dem Gesetz vorgehen wollte (Feuchtwanger, Erfolg 643); K
einer Sache (Dativ) anhängig sein (zu etwas gehören, im Zusammenhang mit etwas stehen: … dass ich schweigen kann; und besonders von Heiratssachen, oder was dem anhängig ist [Lessing, Der junge Gelehrte II, 3]).
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