Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Angstklausel
Ạngst|klau|sel, die:1. (Rechtssprache veraltet) Vorbehaltsklausel.
2. (Bankwesen) Vermerk auf einem Wechsel, mit dem die Haftung für diesen Wechsel ausgeschlossen wird:
Mangels eines entgegenstehenden Vermerks (ohne Obligo, sog. Angstklausel) haftet der Indossant für die Annahme und die Zahlung des Wechsels (MDR 2, 1981, 111).
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