Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
angeben
ạn|ge|ben :1. a) nennen, mitteilen, Auskunft über etwas geben:
Personalien, seine Adresse, einen Termin angeben;
etwas nicht mit Bestimmtheit angeben (sagen) können;
etwas als Grund angeben;
zur angegebenen Zeit kommen;
dies ward als Entschuldigung und Erklärung (als Vorwand, wie sie meinten) dafür angegeben (Maass, Gouffé 250);
b) bestimmen, festsetzen:
den Takt, die Richtung angeben;
Obwohl wir … schnell gehen, denn ich gebe das Tempo an (Hofmann, Fistelstimme 179);
c) andeuten, markieren:
die Umrisse des Gebäudes, die Lage einer Anhöhe [auf der Karte] angeben.
2. anzeigen, melden, denunzieren, besonders einer Lehrperson Mitteilung über unerlaubte Handlungen o. Ä. anderer machen:
einen Diebstahl angeben;
er hat seinen Mitschüler beim Rektor angegeben;
Es ist überliefert, dass viele Weiber damals ihre Männer angaben aus Eifersucht (Jacob, Kaffee 32).
3. (umgangssprachlich) sich mit etwas sehr wichtigtun, in großspuriger Weise damit prahlen, großtun:
gib bloß nicht so an!;
er hat mit seinen Eroberungen furchtbar vor seinen Freunden angegeben;
wer seiner selbst sicher wäre, gäbe wohl nicht so an (K. Mann, Wendepunkt 147).
4. (bei Ballspielen) als Erste[r] anspielen.
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