Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Angarienrecht
An|ga|ri|en|recht, das; -s [zu lateinisch angaria = von den Grundbesitzern dem Staat unentgeltlich zu erbringende Transportleistungen < griechisch aggarei̓a = Dienst der reitenden (persischen) Boten, zu: ággaros = reitender persischer Bote, aus dem Persischen] (Völkerrecht):Recht eines Staates, im Notstandsfall (besonders im Krieg) die in seinen Häfen liegenden fremden Schiffe für eigene Zwecke zu verwenden.
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