Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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amtlich
ạmt|lich [mittelhochdeutsch ambetlich, althochdeutsch ambahtlīh]:1. a) von einem Amt, einer Behörde ausgehend; behördlich:
amtliche Bekanntmachungen;
der Wagen mit dem amtlichen Kennzeichen B - AB 1234 steht im Halteverbot;
eine Abschrift, Fotokopie amtlich beglaubigen lassen;
Ü das ist etwas Amtliches (das kommt von einer Behörde);
Der düstere Pessimismus, den das amtliche Bonn (die Regierung) zur Schau trägt (Augstein, Spiegelungen 35);
Er wurde ganz amtlich und förmlich (Konsalik, Promenadendeck 259);
b) dienstlich, von Amts wegen:
er ist in amtlichem Auftrag hier;
Früher hatte ich amtlich viel mit ihm zu tun (Hesse, Steppenwolf 220);
c) von einer Behörde, einem [Regierungs]amt stammend und daher zuverlässig, glaubwürdig; offiziös:
das sind amtliche Äußerungen;
das ist amtlich (umgangssprachlich; ganz sicher, wirklich wahr);
Der Mann ist jetzt tot. Das steht amtlich fest (Seghers, Transit 24).
2. wichtig, ernst [aussehend]:
er machte eine amtliche Miene.
ạmt|lich
amtliche Bekanntmachungen;
der Wagen mit dem amtlichen Kennzeichen B - AB 1234 steht im Halteverbot;
eine Abschrift, Fotokopie amtlich beglaubigen lassen;
Ü
Der düstere Pessimismus, den das amtliche Bonn (die Regierung) zur Schau trägt (Augstein, Spiegelungen 35);
Er wurde ganz amtlich und förmlich (Konsalik, Promenadendeck 259);
b) dienstlich, von Amts wegen:
er ist in amtlichem Auftrag hier;
Früher hatte ich amtlich viel mit ihm zu tun (Hesse, Steppenwolf 220);
c) von einer Behörde, einem [Regierungs]amt stammend und daher zuverlässig, glaubwürdig; offiziös:
das sind amtliche Äußerungen;
das ist amtlich (umgangssprachlich; ganz sicher, wirklich wahr);
Der Mann ist jetzt tot. Das steht amtlich fest (Seghers, Transit 24).
2. wichtig, ernst [aussehend]:
er machte eine amtliche Miene.