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Ältestenrat
Ạ̈l|tes|ten|rat, der:1. (Politik) ↑ "Ausschuss" (2) des Bundestages, der aus Vertretern der Fraktionen besteht und den Bundestagspräsidenten unterstützen soll.
2. (Völkerkunde) (bei Naturvölkern) aus den Ältesten eines Gemeinwesens bestehende Institution zur Regelung des gesellschaftlichen Lebens.
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