Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Alteigentümer
Ạlt|ei|gen|tü|mer, der:a) früherer Eigentümer;
b) (Rechtssprache) jemand, dessen früheres Grundeigentum in der DDR während der sowjetischen Besatzung enteignet worden ist.
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