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Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Ạll|ge|mein|ver|bind|lich|keits|er|klä|rung, die (Wirtschaft):Verfügung der Verwaltungsbehörde, die den Geltungsbereich eines Tarifvertrages auf noch nicht tariflich gebundene Arbeitnehmer und -geber ausdehnt.
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