Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
allgemein
ạll|ge|mein [mittelhochdeutsch algemeine (Adverb) = auf ganz gemeinsame Weise; insgesamt, aus ↑ "all" und ↑ "gemein"]:1. a) allen gemeinsam, von allen, für alle:
auf allgemeinen Wunsch;
die allgemeine Meinung;
im allgemeinen Sprachgebrauch;
zur allgemeinen Überraschung, Verwunderung;
Allgemeine Ortskrankenkasse (Abk.: AOK);
eine allgemein gültige Definition des Wortes »Bürger«;
die Nervosität wird allgemein (erfasst alle);
Die Enttäuschung war allgemein (Bastian, Brut 148);
b) überall verbreitet, bei allen:
so wird leider allgemein erzählt;
allgemein geachtet, beliebt, bekannt sein;
in Zeiten allgemeiner Unruhe (Fest, Im Gegenlicht 292);
man ist allgemein des festen Glaubens, sie sei zu faul, zu erwachen und vom Bett aufzustehen (R. Walser, Gehülfe 70);
c) gemeinsam, von allen ausgehend:
allgemeiner Aufbruch;
ein allgemeiner Beschluss;
d) alle Bereiche betreffend, umfassend:
ihre allgemeine Bildung, Belesenheit ist erstaunlich.
2. für alle geltend, verbindlich:
das allgemeine Wahlrecht;
allgemeine Geschäftsbedingungen;
die allgemeine Wehrpflicht.
3. a) nicht auf Einzelheiten eingehend; nicht besonders, nicht speziell:
wenige, ganz allgemeine Grundsätze;
allgemeinste Fragestellungen;
eine allgemein gehaltene Darstellung;
er bewegt sich stets nur im Allgemeinen;
das Gespräch wurde allgemein (Brückner, Quints 199);
im Allgemeinen (ohne Beachtung kleinerer Unterschiede, im Großen und Ganzen, meist[ens], [für] gewöhnlich, generell: Die Behälter sind im Allgemeinen nur für die üblichen Belastungen ausgelegt [Tag & Nacht 2, 1997, 13] [Abk.: i. Allg.]);
b) (oft leicht abwertend) unbestimmt, unverbindlich, unklar:
allgemeines Geschwätz;
seine Ausführungen blieben viel zu allgemein.
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