Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Akteneinsicht
Ạk|ten|ein|sicht, die (Verwaltungssprache):↑ "Einsicht" (1 b) in eine Akte:
Akteneinsicht beantragen, erzwingen;
jemandem Akteneinsicht gewähren;
Im konkreten Fall wurde ja Akteneinsicht verwehrt (Standard 15. 2. 2007, 11).
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