Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Akt
1Ạkt, der; -[e]s, -e[n] [lateinisch actus, zu: agere (2. Partizip actum) = handeln, tätig sein]:1.
a) Handlung, Vorgang, Tat:
ein schöpferischer Akt;
ein Akt der Gerechtigkeit, der Nächstenliebe;
rechtswidrige Akte;
die Anerkennung einer Norm solle als ein Akt des Willens angesehen werden (Habermas, Spätkapitalismus 143);
Weil Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten (Dönhoff, Ära 117);
b) Feierlichkeit, Zeremonie:
dem Akt der Einweihung beiwohnen;
c) juristisches Verfahren, Rechtsvorgang.
2. ↑ "Aufzug" (4):
ein Schauspiel in fünf Akten;
im ersten Akt.
3. (im Zirkus, Varieté) Darbietung, Nummer:
ein akrobatischer Akt.
4. (bildende Kunst) künstlerisch [stilisiert] dargestellter nackter menschlicher Körper:
Silvie Monfort, deren Akt er malte (Riess, Cäsar 352).
5. Kurzform von ↑ "Geschlechtsakt":
Während des Aktes belegte er Tilly mit … Schimpfworten, die seine Lüste steigerten (Jaeger, Freudenhaus 172).
6. (besonders süddeutsch, österreichisch) Akte:
Der Akt, in dem all diese Erhebungen … abgeheftet sind (Wiener 6, 1984, 62).
2Ạkt, der; -[e]s, -e [seltenere Form von: Ack(e), friesisch acki = Zufahrt] (norddeutsch):
an der Außen- oder Innenseite eines Deiches angelegte Auffahrt:
ging sie den Akt, wie man bei uns die Trift- und Fußwege nennt, die schräg an der Seite des Deiches hinab- oder hinaufführen, zu den Häusern hinunter (Storm, Schimmelreiter 20).
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