Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Akkusativ
Ạk|ku|sa|tiv, der; -s, -e [lateinisch (casus) accusativus = die Anklage betreffend(er Fall), zu: accusare = anklagen; falsche lateinische Übersetzung von griechisch (ptõsis) aitiatike̅̓ = Ursache und Wirkung betreffend(er Fall)] (Sprachwissenschaft):1. Kasus, in dem besonders das Objekt eines transitiven Verbs und bestimmte Umstandsangaben stehen; Wenfall, vierter Fall (Abk.: Akk.):
Akkusativ mit Infinitiv (lateinisch: accusativus cum infinitivo; eine grammatische Konstruktion, in der ein mit einem Infinitiv verbundener Akkusativ für einen Objektsatz steht) (Abk.: acc. c. inf., a. c. i.);
die Präposition »gegen« regiert den Akkusativ;
das Wort steht im Akkusativ.
2. Wort, das im Akkusativ (1) steht:
der Satz enthält zwei Akkusative.
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