Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Akkreditiv
Ak|kre|di|tiv, das; -s, -e:1. (Diplomatie) Beglaubigungsschreiben eines diplomatischen Vertreters, das dem Staatsoberhaupt des fremden Landes überreicht wird.
2. (Bankwesen) Anweisung eines Kunden an seine Bank, auf seine Rechnung einem benannten Dritten einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen:
ein Akkreditiv stellen, eröffnen.
Ak|kre|di|tiv, das; -s, -e:1. (Diplomatie) Beglaubigungsschreiben eines diplomatischen Vertreters, das dem Staatsoberhaupt des fremden Landes überreicht wird.
2. (Bankwesen) Anweisung eines Kunden an seine Bank, auf seine Rechnung einem benannten Dritten einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen:
ein Akkreditiv stellen, eröffnen.