Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ak|kre|di|tie|ren [französisch accréditer, zu: crédit, 1"Kredit"]:1. (besonders Diplomatie) einen [diplomatischen] Vertreter beglaubigen, bevollmächtigen:
einen Botschafter akkreditieren;
Buttermann war akkreditierter Korrespondent in der Hauptstadt der DDR (Rolf Schneider, November 35);
dass Dr. Djudko bei der Prager Anwaltskammer akkreditiert war (Bieler, Mädchenkrieg 82).
2. (Bankwesen) jemandem Kredit einräumen, ein ↑ "Akkreditiv" (2) stellen:
jemanden für den Gesamtbetrag von 50 000 Euro akkreditieren.
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