Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
[A]
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
ahnden
1ahn|den [mittelhochdeutsch anden, althochdeutsch antōn, zu mittelhochdeutsch ande = Kränkung; Unwille, althochdeutsch anto = das Eifern; Eifersucht; Ärger; Zorn, wahrscheinlich zu ↑ 1"an" und eigentlich = das, was einen ankommt] (gehoben):(eine missliebige Verhaltensweise o. Ä.) bestrafen:
ein Unrecht, Vergehen streng ahnden;
einen Verstoß mit einer Geldbuße ahnden;
Die Ordnungswidrigkeit wird … durch Bußgeldbescheid geahndet (Straßenverkehrsrecht, OWiG 283);
Für Taten, die nach dem Willen der Staatsführung aus politischen Gründen nicht geahndet worden sind, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Unrechtsregimes (Woche 4. 4. 97, 8).
2ahn|den (dichterisch veraltet):
↑ 1"ahnen":
K Mir ahndet heut nichts Guts, Gevatter Licht (Kleist, Krug 3).
1ahn|den
ein Unrecht, Vergehen streng ahnden;
einen Verstoß mit einer Geldbuße ahnden;
Die Ordnungswidrigkeit wird … durch Bußgeldbescheid geahndet (Straßenverkehrsrecht, OWiG 283);
Für Taten, die nach dem Willen der Staatsführung aus politischen Gründen nicht geahndet worden sind, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Unrechtsregimes (Woche 4. 4. 97, 8).
2ahn|den
↑ 1"ahnen":
K Mir ahndet heut nichts Guts, Gevatter Licht (Kleist, Krug 3).