Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ahnden
1ahn|den [mittelhochdeutsch anden, althochdeutsch antōn, zu mittelhochdeutsch ande = Kränkung; Unwille, althochdeutsch anto = das Eifern; Eifersucht; Ärger; Zorn, wahrscheinlich zu 1"an" und eigentlich = das, was einen ankommt] (gehoben):(eine missliebige Verhaltensweise o. Ä.) bestrafen:
ein Unrecht, Vergehen streng ahnden;
einen Verstoß mit einer Geldbuße ahnden;
Die Ordnungswidrigkeit wird … durch Bußgeldbescheid geahndet (Straßenverkehrsrecht, OWiG 283);
Für Taten, die nach dem Willen der Staatsführung aus politischen Gründen nicht geahndet worden sind, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Unrechtsregimes (Woche 4. 4. 97, 8).
2ahn|den (dichterisch veraltet):
1"ahnen":
K Mir ahndet heut nichts Guts, Gevatter Licht (Kleist, Krug 3).
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