Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Advitalitätsrecht
Ad|vi|ta|li|täts|recht, das; -[e]s [zu lateinisch ad = an, zu und französisch vitalité < lateinisch vitalitas = Lebenskraft, zu: vita = Leben] (österreichische Rechtssprache):(im österreichischen Erbrecht) einem überlebenden Ehegatten eingeräumte Befugnis zur Nutznießung des anfallenden Vermögens.
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