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Adhäsionsverfahren
Ad|hä|si|ons|ver|fah|ren, das (Rechtssprache):Verfahren vor einem Strafgericht, bei dem durch den Verletzten vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten geltend gemacht werden können, obwohl dies eigentlich nur bei einem Zivilgericht möglich ist.
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