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Adäquanztheorie
Ad|äquạnz|the|o|rie, die (Rechtssprache):Lehre im Zivilrecht, nach der ein schadenverursachendes Ereignis nur dann zur Schadenersatzpflicht führt, wenn es im Allgemeinen und nicht nur unter besonders ungewöhnlichen Umständen einen Schaden herbeiführt.
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