Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abwickeln
ạb|wi|ckeln :1. (Aufgewickeltes, Aufgerolltes) vom Knäuel, von der Rolle u. Ä. wickeln:
ein Kabel abwickeln;
ich wick[e]le den Faden ab;
ich wickelte [mir] den Verband ab.
2. a) ordnungsgemäß ausführen, erledigen:
ein Geschäft, einen Auftrag abwickeln;
können bei dem Kauf alle anderen Dinge, wie Finanzierung …, über das Haus Opel Haas abgewickelt werden (Augsburger Allgemeine 13./14. 5. 78, XI);
b) ordnungsgemäß ablaufen lassen:
eine Veranstaltung abwickeln.
3. ordnungsgemäß hintereinander ablaufen:
der Verkehr wickelt sich reibungslos ab.
4. (Wirtschaft) ↑ "liquidieren" (1 a):
eine Firma, ein Unternehmen abwickeln;
Aufgelöst – oder, wie es im Vereinigungsdeutsch heißt »abgewickelt« (Spiegel 5, 1991, 50);
Ü Bis zum 2. Januar dürfen jene akademischen Einrichtungen in der Ex-DDR »abgewickelt« werden, die eine »deutlich veränderte Aufgabenstellung« erhalten sollen (Spiegel 1, 1991, 24).
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