Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ạb|wäh|len :1. jemandes Wahl rückgängig machen:
der Vorsitzende wurde von den Mitgliedern abgewählt;
er wurde im ersten Wahlgang als Sprecher abgewählt.
2. (Schule) (ein Fach) nicht mehr belegen:
sie hat Latein abgewählt;
werden Chemie und Physik zugunsten von Biologie »eindeutig abgewählt« (Spiegel 35, 1978, 62).
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