Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
aburteilen
ạb|ur|tei|len :1. a) [in einer Gerichtsverhandlung] verurteilen:
der Täter wurde vom Schwurgericht abgeurteilt;
abgeurteilt wegen Führerbeleidigung (Grass, Hundejahre 433);
b) mit einem Gerichtsurteil belegen:
eine Straftat aburteilen.
2. verdammen:
als Laie kann man diese Sache nicht einfach aburteilen;
dass man über die Parallelaktion aburteile (ein Urteil fälle; Musil, Mann 483).
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