Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ạb|tren|nen :1. a) (An-, Festgenähtes) von etwas trennen, lösen:
die Knöpfe, die Ärmel abtrennen;
b) (an einer dafür vorgesehenen Stelle) von etwas loslösen:
die Quittung, den Kassenzettel [vom Block], eine Briefmarke vom Bogen abtrennen;
c) (ein Körperglied, einen Körperteil) [gewaltsam] vom Körper trennen:
bei dem Unfall wurde ihm ein Bein abgetrennt;
Er hatte das Gefühl, als sei sein Kopf von seinem Körper abgetrennt worden (Ott, Haie 367).
2. a) von jemandem, etwas räumlich trennen:
von der Truppe abgetrennt werden;
warum man mich denn von allem, was zu mir gehörte, abgetrennt habe (Handke, Kaspar 93);
b) (einen Teil eines Raumes, Gebietes von dem anderen) trennen:
ein Vorhang trennt einen Teil des Raumes ab;
Ü einen Anklagepunkt von dem Hauptverfahren abtrennen (Rechtssprache; gesondert behandeln);
Baulich wird ein Teil der Verkaufsfläche abgetrennt (MM 23. 5. 2007, 29);
Daums Verfahren wurde vom Prozess gegen die beiden Mitangeklagten abgetrennt (MM 11. 4. 2002, 13).
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