Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Abtrag
Ạb|trag, der; -[e]s, Abträge:1. (gehoben) Beeinträchtigung, Minderung:
etwas ohne Abtrag genießen;
keinen Abtrag erleiden;
der meinte, durch solche Zweifel geschähe der Liebe Abtrag (würde sie beeinträchtigt, gemindert; Th. Mann, Zauberberg 905);
jemandem, einer Sache Abtrag tun (jemandem, einer Sache schaden).
2. a) das ↑ {{link}}Abtragen{{/link}} (1 a, b);
b) etwas, was ↑ "abgetragen" (1 a, b) wird.
3. (gehoben)
a) das ↑ {{link}}Abtragen{{/link}} (2); ↑ "Abbau" (2):
der Abtrag von Schulden;
b) Summe, die ↑ "abgetragen" (2) wird:
Der monatliche Abtrag sollte nicht mehr als die Hälfte des monatlichen Nettogehaltes in Anspruch nehmen (SZ 21. 5. 2005, 31).
4. (Physik, Chemie)
a) das ↑ {{link}}Abtragen{{/link}} (5):
Vor allem die Zusammensetzung der Polierflüssigkeit entscheidet über die spätere optische Qualität … Die Drehbewegung an sich ist der Garant für einen gleichmäßigen Abtrag (ct 24, 2000, 274);
b) etwas, was ↑ "abgetragen" (5) wird.
5. etwas, was ↑ "abgetragen" (1 c) wird; Abfall, [Speise]rest:
Nehmen Sie mit dem Abtrag von anderer Leute Gastung vorlieb? (Schiller, Fiesco I, 12).
6. Buße:
dass alle … so lange, bis sie dafür gebührenden Abtrag getan haben werden, von den Wohltaten … ausgeschlossen sein … sollen (Wieland, Abderiten IV, 14).
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