Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Abstandssumme
Ạb|stands|sum|me, die [zu veraltet Abstand = das Aufgeben eines Rechts]:a) Summe, die jemandem gezahlt wird, damit er auf einen Besitz, ein Recht verzichtet:
eine Abstandssumme leisten;
Sie … bieten erhebliche Abstandssummen (K. Mann, Mephisto 206);
b) Summe, die beim Auszug einer Mietpartei von der nachfolgenden Mietpartei für überlassene Einrichtungsgegenstände gezahlt werden muss:
er sei nicht bereit, von sich aus das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er dabei auf einen Geschäftsnachfolger und damit auf die Abstandssumme verzichten müsste (FR 5. 9. 98, 6).
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