Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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absprechen
ạb|spre|chen:1. a) aufgrund eines [gerichtlichen] Urteils aberkennen:
jemandem die bürgerlichen Ehrenrechte absprechen;
K dass ich zur philosophischen Spekulation keineswegs berufen bin und dass ich mir dieses Feld völlig abgesprochen habe (Chamisso, Schlemihl 61);
b) behaupten, dass jemandem eine bestimmte Eigenschaft o. Ä. fehlt:
er sprach ihm jede Sachkenntnis ab;
jemandem ein Recht zu etwas absprechen (streitig machen);
Weininger versuchte … dem Weib die Seele abzusprechen (Grass, Hundejahre 202);
den guten Willen konnte ihm niemand absprechen (Kirst, 08/15, 221).
2. a) sich im Gespräch über eine Frage einigen und einen gemeinsamen Beschluss fassen:
ich hatte mich mit ihr abgesprochen;
sie hatten sich abgesprochen (einen gemeinsamen Beschluss gefasst);
b) besprechen und festlegen, vereinbaren:
eine Sache, neue Maßnahmen absprechen;
sie haben ihre Aussagen offensichtlich miteinander abgesprochen;
was er bei sich trug, war sorgsam abgesprochen (war vereinbart) mit den Herren (Loest, Pistole 127).
3. (veraltend) sich ablehnend über etwas äußern, etwas negativ beurteilen:
faszinierte ihn doch geradezu ihre bombensichere Art, über die Dinge abzusprechen (A. Kolb, Schaukel, 123);
Neigung zum Herabsetzen und Absprechen (Gehlen, Zeitalter 107).
4. a) ein [Gerichts]urteil sprechen:
Dann sind noch zwei Richter daselbst …;
sprechen sie ab, so bleibt es gesprochen (Goethe, Reineke Fuchs 8, 328);
b) tadeln:
Seine Urteile waren richtig, ohne absprechend, treffend, ohne lieblos zu sein (Goethe, Lehrjahre IV, 16).
ạb|spre|chen
jemandem die bürgerlichen Ehrenrechte absprechen;
K dass ich zur philosophischen Spekulation keineswegs berufen bin und dass ich mir dieses Feld völlig abgesprochen habe (Chamisso, Schlemihl 61);
b) behaupten, dass jemandem eine bestimmte Eigenschaft o. Ä. fehlt:
er sprach ihm jede Sachkenntnis ab;
jemandem ein Recht zu etwas absprechen (streitig machen);
Weininger versuchte … dem Weib die Seele abzusprechen (Grass, Hundejahre 202);
den guten Willen konnte ihm niemand absprechen (Kirst, 08/15, 221).
2. a)
ich hatte mich mit ihr abgesprochen;
sie hatten sich abgesprochen (einen gemeinsamen Beschluss gefasst);
b) besprechen und festlegen, vereinbaren:
eine Sache, neue Maßnahmen absprechen;
sie haben ihre Aussagen offensichtlich miteinander abgesprochen;
was er bei sich trug, war sorgsam abgesprochen (war vereinbart) mit den Herren (Loest, Pistole 127).
3. (veraltend) sich ablehnend über etwas äußern, etwas negativ beurteilen:
faszinierte ihn doch geradezu ihre bombensichere Art, über die Dinge abzusprechen (A. Kolb, Schaukel, 123);
4. a) ein [Gerichts]urteil sprechen:
Dann sind noch zwei Richter daselbst …;
sprechen sie ab, so bleibt es gesprochen (Goethe, Reineke Fuchs 8, 328);
b) tadeln:
Seine Urteile waren richtig, ohne absprechend, treffend, ohne lieblos zu sein (Goethe, Lehrjahre IV, 16).