Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
absichern
ạb|si|chern :1. a) (eine Gefahrenstelle o. Ä.) gegen mögliche Unfälle sichern:
eine Baustelle absichern;
die Unfallstelle mit Warnzeichen absichern;
hatte der Ribnitzer Betrieb eine große Menge Betonbausteine gelagert, ohne sie abzusichern (NNN 1. 3. 88, 6);
b) jemanden, etwas gegen mögliche Gefahren sichern:
gefährdete Personen absichern;
einen Tresorraum absichern;
Ü einen Direktkandidaten auf der Landesliste absichern (ihm für den Fall, dass er nicht direkt gewählt wird, einen sicheren Listenplatz geben);
tariflich abgesicherte (durch einen Tarifabschluss festgelegte, gesicherte) Löhne;
Außerdem wollen wir … endlich den Anspruch auf eine angemessene Vergütung für geistige Leistungen gesetzlich verankern und … absichern (Literaturen 12, 2000, 116).
2. untermauern:
eine Methode wissenschaftlich absichern;
Wir haben etwa bei der Mistel- und Enzymtherapie die Wirksamkeit einwandfrei abgesichert (Capital 4, 2001, 104).
3. sich bei etwas durch entsprechende Vorkehrungen gegen etwas schützen:
ich sicherte mich vertraglich ab;
als wolle sie sich gegen eine noch gar nicht geäußerte Kritik von vorneherein absichern (Wohmann, Absicht 66);
dass Carducci sich doppelt absichert: Er trägt unter seinen Glacéhandschuhen noch … Gummihandschuhe (Konsalik, Promenadendeck 170).
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